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   BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20   

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https://dejure.org/2021,19584
BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20 (https://dejure.org/2021,19584)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2021 - XI ZB 47/20 (https://dejure.org/2021,19584)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2021 - XI ZB 47/20 (https://dejure.org/2021,19584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3a Nr. 5
    Der Vermutungstatbestand des §

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht und die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGK 15, 139 Rn. 20; NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 51; BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14, und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 9).

    Die Freiheitsentziehung darf auch nur für einen Zeitraum angeordnet werden, für den eine ausreichende Tatsachengrundlage festgestellt ist (BGH, NVwZ 2017, 733 [Ls], Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, NVwZ-RR 2019, 391 [Ls] = juris Rn. 30, und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 85/19, juris Rn. 20).

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 101/19

    Abschiebungshaftsache: Zweifel an der Volljährigkeit des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Die Feststellung des Fortbestands der Verlassenspflicht des Betroffenen, des Vorliegens eines der beiden Haftgründe und der erforderlichen Dauer der Haft erforderte aber ergänzende tatsächliche Feststellungen, zu denen der Betroffene auch mangels entsprechender einlassungsfähiger Angaben im Haftantrag bislang nicht persönlich angehört worden ist und deshalb erneut hätte angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = juris Rn. 10, vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, InfAuslR 2017, 147 Rn. 15, und vom 25. August 2020 - XI ZB 101/19, FamRZ 2020, 2050 Rn. 31).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Die Feststellung des Fortbestands der Verlassenspflicht des Betroffenen, des Vorliegens eines der beiden Haftgründe und der erforderlichen Dauer der Haft erforderte aber ergänzende tatsächliche Feststellungen, zu denen der Betroffene auch mangels entsprechender einlassungsfähiger Angaben im Haftantrag bislang nicht persönlich angehört worden ist und deshalb erneut hätte angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = juris Rn. 10, vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, InfAuslR 2017, 147 Rn. 15, und vom 25. August 2020 - XI ZB 101/19, FamRZ 2020, 2050 Rn. 31).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Die Feststellung des Fortbestands der Verlassenspflicht des Betroffenen, des Vorliegens eines der beiden Haftgründe und der erforderlichen Dauer der Haft erforderte aber ergänzende tatsächliche Feststellungen, zu denen der Betroffene auch mangels entsprechender einlassungsfähiger Angaben im Haftantrag bislang nicht persönlich angehört worden ist und deshalb erneut hätte angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = juris Rn. 10, vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, InfAuslR 2017, 147 Rn. 15, und vom 25. August 2020 - XI ZB 101/19, FamRZ 2020, 2050 Rn. 31).
  • BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Eine Anhörung wäre zwar entbehrlich, wenn es nur um die Frage des Zugangs oder der Übergabe einer Unterlage ginge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 für Absendung einer Ladung per Fax).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    (bb) Deshalb setzt der Vermutungstatbestand des § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG voraus, dass der Ausländer eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6; Bergmann/Dienelt/Winkelma nn, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 120).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (vgl. BVerfGK 7, 87, 100, und NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 51).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht und die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGK 15, 139 Rn. 20; NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 51; BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14, und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 9).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Die Freiheitsentziehung darf auch nur für einen Zeitraum angeordnet werden, für den eine ausreichende Tatsachengrundlage festgestellt ist (BGH, NVwZ 2017, 733 [Ls], Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, NVwZ-RR 2019, 391 [Ls] = juris Rn. 30, und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 85/19, juris Rn. 20).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20
    Eine Widerlegung der zu vermutenden Fluchtgefahr war im Ausnahmefall schon nach der bisherigen Rechtslage möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1994 - 2 BvL 12/93, NVwZ 1994, Beilage 8, 57, 58).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15

    FamFG § 417, § 427

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZB 21/19

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 33/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels in einen

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